Legionellenprüfung

Qualitätskontrolle

Laborgeprüft​

Rechtskonform

Dokumentiert

Trinkwasseruntersuchung

Als Eigentümer bzw. Verwalter einer Mietwohnung liegt es in Ihrer Verantwortung, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen und dies zu dokumentieren. Befunde von mehr als 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) bei einer orientierenden Untersuchung oder einer Nachuntersuchung müssen nun unverzüglich direkt durch das Labor ans zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

Erläuterung

Legionellen sind Stäbchenbakterien und kommen nahezu überall im Süßwasser vor. Sie sind Auslöser von teilweise tödlich verlaufenden Lungenentzündungen und haben häufig ihre Brutstätten in Trinkwasseranlagen. Die Erkrankungen entstehen nicht durch den Kontakt mit durch Legionellen verunreinigtem Wasser, sondern durch das Einatmen von bakterienhaltigen Luft-Wasser-Gemischen, z.B. beim Duschen, durch Klimaanlagen oder in Whirlpools.

Der Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass geeignete Entnahmestellen für Trinkwasserproben vorhanden sind. Bei positivem Befund sind Wohnungseigentümer und Immobilienverwalter in der Pflicht: Je nach Kontaminationsgrad müssen Maßnahmen zur Legionellenbeseitigung unter Einbehaltung entsprechender Fristen vorgenommen werden.

Ein Verstoß gegen die Pflichten der Trinkwasserverordnung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern bis zu 25.000 € geahndet werden. Betroffene Bewohner haben das Recht auf Schmerzensgeld oder Entschädigung zu klagen.